Immobilien Schenkung mit Gegenleistung

WOHNRECHT     NIEβBRAUCH     PFLEGE

Die Immobilienschenkung kann mit einer (teilweisen) Gegenleistung verknüpft werden. Hierbei handelt es sich um eine gemischte Schenkung.

Die gemischte Schenkung setzt voraus, dass die unentgeltliche Leistung und die Gegenleistung sich nicht gleichwertig gegenüberstehen dürfen. Die unentgeltliche Leistung muss also überwiegen. Andernfalls liegt keine Schenkung sondern bloβ ein normales Austauschgeschäft vor.

Folgende Gegenleistungen werden regelmäβig im Rahmen einer Immobilienschenkung vereinbart:

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  • Wohnrecht

    Will der Schenker die verschenkte Immobilie auch weiterhin in Zukunft unter Ausschluss des neuen Eigentümers bewohnen, da es sich beispielsweise um sein Familienheim handelt, muss es sich das Wohnrecht vorbehalten. Ein Wohnrecht kann entweder befristet oder auch lebenslang eingeräumt werden.

    Die Besonderheit des lebenslangen Wohnrechts besteht darin, dass es fest an die jeweilige Immobilie gebunden ist. Muss also die Immobilie z.B. zwangsversteigert werden, darf der Schenker bei lebenslangem Wohnrecht auch im Falle eines Wechsels des Eigentümers in der Immobilie verbleiben. Zur Sicherung des lebenslangen Wohnrechts sollte eine entsprechende Eintragung im Grundbuch erfolgen.

    Bezieht sich das Wohnrecht auf einen Gebäudeteil, so darf der Wohnberechtigte auch die Einrichtungen nutzen, die zum gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmt sind.

    Bei einem Wohnrecht ist vom Wohnberechtigten die eingesparte Miete (bzw. der Wert des Wohnrechts) zu versteuern.

  • Nieβbrauch

    Umfassender als das Wohnrecht ist das Nieβbrauchsrecht. Es gewährt dem Schenker zusätzlich das Recht auf die Erträge aus der Immobilie. Behält sich der Schenker das Nieβbrauchsrecht vor, darf er beispielsweise die Immobilie vermieten und die Mieteinnahmen einbehalten.

    Sofern nichts anderes vereinbart ist, muss der Nieβbraucher die Immobilie auf eigene Kosten versichern und erhalten sowie die öffentlichen Lasten tragen.

    Bei einem Nieβbrauch sind die Mieteinnahmen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung steuerpflichtig.

    Achtung! Der Vorbehalt des Wohnrechts und Nieβbrauchs mindert den Wert der Schenkung und damit auch die Schenkungssteuer.

  • Pflege

    Als Gegenleistung für die Immobilienschenkung wird oft die Versorgung des Schenkers durch zukünftige Pflegeleistungen vereinbart. Denn die Immobilienschenkung ist eine günstige Gelegenheit zur Absicherung der eigenen Altersvorsorge bzw. der Versorgung seiner nächsten Angehörigen bis zum Lebensende.

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